Bei Einführung der Rürup Rente standen die deutschen Staatsbürger der neuen privaten Rentenversicherung eher skeptisch gegenüber. Schließlich hatte man geglaubt, die staatliche Rentenversicherung wäre ausreichend und sicher. Schnell erkannte man das Potenzial der so genannten Basisrente, ist sie doch mit der staatlichen Rente vergleichbar.
Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente zahlt ein gesetzlich rentenversicherter Beitragszahler in die Rürup Rente ein. Ab dem 60. Lebensjahr ist er dazu berechtigt, die lebenslangen Rürup Rentenbeiträge zu beantragen. Diese werden dann ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt. Zudem hat der Gesetzgeber die Rürup Rente mit erheblichen Steuervorteilen ausgestattet. Mitunter können bis zu sechsundsechzig Prozent als Sonderbelastung steuerlich geltend gemacht werden, jedoch maximal 20.000 Euro je Beitragszahler.
Bis zum Jahr 2025 spätestens aber bis 2040 sollen die Beiträge zur Rürup Rente bis zu hundert Prozent steuerlich geltend gemacht werden können. Im Gegenzug zu anderen Rentenmodellen kann eine Rürup Rente weder beliehen noch abgetreten werden. Allerdings ist sie während der Beitragszeit vor einer Insolvenz geschützt und dient nicht zur Berechnungsgrundlage bei Bezug von staatlichen Transferleistungen, wie Arbeitslosengeld II.
Interessant ist die Frage, wer am meisten von einer Rürup Rente profitiert. Mittlerweile gibt es verschiedene Modelle, die sogar Selbstständige wahrnehmen können. Ferner profitieren ältere Menschen von einem Eintritt in die private Basisrente, da diese bei Abschluss einer privaten Lebensversicherung weitaus höhere Beiträge und geringere Auszahlungen hinnehmen müssten.
Die steuerlichen Vorteile der Rürup Rente sind bisher unschlagbar, was man von der Flexibilität nicht behaupten kann. Es kommt allerdings immer auf den jeweiligen Rentenvertrag an. Obwohl die monatlichen Zahlungen dynamisch angepasst und auf die eigene Lebenssituation abgestimmt werden können, ergeben sich durch eine Rürup Rente Nachteile.
Stirbt ein Beitragszahler verfallen die Beitragszahlungen sofern er nicht mit einem Zusatzvertrag Vorsorge getroffen hat. Wird ein Versicherter während der Beitragszeit erwerbsunfähig kann sich dieser Umstand auf das Vertragsverhältnis auswirken. Daher sei angeraten, zusätzlich eine Erwerbsunfähigkeitsrente abzuschließen. Es ergeben sich daraus allerdings steuerliche Nachteile. Mittlerweile werden viele Rürup Renten auch mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente angeboten.
Es lohnt sich also Preise und Leistungen zu vergleichen. Lassen Sie sich nicht einfach etwas verkaufen, sondern prüfen Sie sorgfältig sämtliche Angebote und wählen Sie die passende Rürup Rente für sich aus. Schließlich geht es um Ihre zukünftige Altersvorsorge.
www.rürupvergleich.de
© 2011 by Rürupvergleich.de - Impressum - Der Vergleichsrechner ist ein Service von Finanzen.de