Die private Altersvorsorge spielt in den letzten Jahren eine entscheidende Rolle zumal die gesetzliche Rentenversicherung auf Grund der demographischen Veränderung nicht mehr gewährleistet werden kann. Bezüglich dessen rückt die eigene Altersvorsorge immer weiter in den Vordergrund. Für viele Menschen gab es nur die Möglichkeit die private Altersvorsorge im Rahmen einer Lebensversicherung zu sichern.
Besonders Selbstständige mussten dafür tief in die Tasche greifen, da sie keinen Anspruch auf die gesetzliche Rentenversicherung hatten. Mit Einführung der Rürup Rente trat eine Änderung in diesem Bereich ein. Mittlerweile können Selbstständige ihre private Altersvorsorge mit Hilfe der Rürup Rente absichern. Aber auch Angestellten und Beamten bleibt die Rürup Rente nicht verschlossen.
Die Beitragszahlungen zur privaten Basisrente können bis zu 66 Prozent steuerlich abgesetzt werden. Bei Auszahlung werden die Beiträge jedoch unter Berücksichtigung der eigenen steuerlichen Einstufung steuerpflichtig.
Vorab sollten die verschiedenen Modelle einer Rürup Rente eingehend geprüft werden. Diese Basisrente wird sozusagen auf Lebenszeit abgeschlossen. Sie ist nicht kündbar, kann allerdings auf eine andere eigene Basisrente mit besseren Konditionen übertragen werden. Im Vergleich zu anderen privaten Vorsorgemodellen kann eine Rürup Rente weder vererbt, beliehen noch einmalig ausgezahlt werden.
Die monatlichen Auszahlungen beginnen frühestens ab dem 60. Lebensjahr und enden mit dem Tag des Todes. Grundsätzlich ist eine Rürup Rente nicht übertragbar, kann mit ihm Rahmen einer Zusatzvereinigung dem Ehegatten überlassen werden. Allerdings erhöhen sich die Beiträge der Rürup Rente, die ansonsten flexibel gestaltet werden können.
Die Steuerersparnisse, welche mit dieser privaten Basisrente, die der staatlichen Rente nachempfunden ist, sind enorm. Besonders für Selbstständige und Besserverdienende ist die Rürup Rente zu empfehlen.
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